§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit der Vermittlung, Vermietung und naturgemäßen Benutzung der durch die Vermittlungsagentur Bünzow angebotenen Ferienhäuser.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Die Vermittlungsagentur Bünzow wird ausschließlich im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Eigentümers der Ferienwohnung tätig. Sie ist nicht Vermieter der Ferienwohnung, jedoch durch den Eigentümer bevollmächtigt, verbindlich in dessen Namen Vermietungen zu bestätigen und durchzuführen. Die Identität des jeweiligen Eigentümers ergibt sich aus der Buchungsbestätigung/Rechnung.
2. Der Mietvertrag zwischen dem Gast (Mieter) und dem Eigentümer der Wohnung kommt mit der Bestätigung eines Reservierungsgesuches des Mieters durch die Vermittlungsagentur Bünzow zustande. Reservierungsgesuche können mündlich, auf elektronischem Wege oder in Schriftform erfolgen. Die Annahme erfolgt seitens der Vermittlungsagentur Bünzow grundsätzlich in derselben Form, in der auch das Angebot erfolgt ist. Erfolgt seitens der Vermittlungsagentur Bünzow keine ausdrückliche Vertragsannahme, so kommt der Mietvertrag spätestens dann zustande, wenn dem Gast auf eine Reservierungsanfrage hin eine entsprechende Buchungsbestätigung in Schrift- oder Textform zugesandt wird.
3. Wurde der Vertrag schriftlich abgeschlossen, so gilt die Schriftform auch für alle Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen als vereinbart.
§ 3 Miete
1. Die Höhe der geschuldeten Miete ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Nebenkosten wie Strom, Gas, Wasser sind im Mietpreis enthalten. Gesondert berechnet werden Dienstleistungen die durch die Agentur in Rechnung gestellt werden: die Endreinigung-sofern die Reinigung bei Einzug in die Wohnung nicht selbst übernommen wird-, die Wäsche, Kurtaxe und Sonderwünsche. Soweit gesondert anfallende Kosten bei der Buchung bereits feststehen, sind diese ebenfalls in der Buchungsbestätigung aufgeführt. Eine Preisliste über gesondert abgerechnete Leistungen kann jederzeit bei der Vermittlungsagentur Bünzow eingesehen oder auf www.borkum-urlaub.de bei der entsprechenden Wohnungsbeschreibung eingesehen werden werden.
Der Kurbeitrag unterliegt der Kurbeitragssatzung und wird vom Vermieter im Auftrag der Stadt Borkum eingezogen.
2. Eine Anzahlung in Höhe von 20 %, mindestens aber 100.-€, ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Anreise zu überweisen oder wird in bar unmittelbar nach Anreise fällig.
§ 4 Rücktritt
1. Bei Rücktritt vom Vertrag schuldet der Mieter grundsätzlich den vollen Mietpreis abzüglich 5 % für nicht in Anspruch genommene Leistungen wie Gas, Wasser, Strom. Dem Gast steht der Nachweis geringerer, der Vermittlungsagentur Bünzow der Nachweis höherer Kosten frei. Der geschuldete Betrag wird sofort nach Rücktritt fällig.
2. Gelingt es dem zurückgetretenen Mieter oder der Vermittlungsagentur Bünzow, einen Nachmieter zu finden, auch wenn die Wohnung dadurch nur zeitweise vermietet ist, wird der Differenzbetrag abzüglich der 5 % nicht in Anspruch genommener Leistungen in Rechnung gestellt.
3. Für alle Absagen oder Umbuchungen werden von der Vermittlungsagentur Bünzow Bearbeitungskosten in Höhe von 35,00 EUR erhoben.
4. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden.
5. Verlässt der Gast vor Ablauf der Mietzeit die Wohnung, hat er keinen Anspruch auf Erstattung der anteiligen Mietkosten. Gleiches gilt, wenn der Mieter die Wohnung später als gebucht bezieht.
§ 5 Gebrauch der Mietsache
1. Die Belegung der Ferienwohnungen durch eine höhere als im Vertrag oder in der Buchungsbestätigung angegebene Personenzahl ist nicht zulässig. Die maximal in der Wohnung aufzunehmende Personenzahl geht aus den Beschreibungen in den verschiedenen Medien wie Internetportal, Flyer und/oder Katalogen hervor. Säuglinge und Kleinkinder sind auch Personen und zählen somit auch zur Personenzahl.
2. Hunde dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Vermittlungsagentur Bünzow mitgebracht werden. Im Falle einer Zusage wird ein Tagespreis von 5,00 EUR pro Hund erhoben. Das Tier muss haftpflichtversichert sein. Welpen und Junghunde unter 8 Monaten werden nicht akzeptiert, da eine Stubenreinheit zu 100 % nicht gegeben ist.
3. Die Wohnungen können am Anreisetag ab 17:00 Uhr bezogen werden. Am Abreisetag muss die Wohnung um 10.00 Uhr besenrein geräumt sein.
4. Für durch die Mieter verursachte Schäden am Inventar und gemeinschaftlich nutzbaren Gegenständen ist der Mieter haftbar und zur Beschaffung von gleichwertigem Ersatz verpflichtet.
§ 6 Sonstiges
1. Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der Vermittlungsagentur Bünzow, dem jeweiligen Eigentümer der Ferienwohnung und den Gästen (Mietern) sowie auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Emden.
3. Der Mieter kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung der Vermittlungsagentur Bünzow auf Dritte übertragen.
4. Sollte einer dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.